FAQ - Häufige Fragen über Yachtcharter, die Segelreviere und Agentur Charterpartner

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Frage:Darf ich mit der gecharterten Yacht Kroatiens Gewässer verlassen und nach Montenegro, Italien oder Slowenien segeln?
Antwort:Charteryachten in Kroatien haben meist eine Erlaubnis für ZONA III. Um die kroatischen gewässer verlassen zu dürfen, muß eine Erlaubnis für ZONA II vorliegen. Das erforderliche Permit kann die Charterfirma beschaffen, aber es ist aufwendig, je größer die Yacht umso teurer und es ist zeitaufwändig. Man muß zusätzliche Ausrüstungen an Bord haben, der Hafenmeister muß die Abnahme machen, und eine Genehmigung für dieses Boot, den Skipper, die Periode ausstellen.
Der Skipper muß einen Hochseesegelschein haben und ein Crewmitglied muß einen Segelschein haben, wobei hier B-Kategorie (Binnenschein) oder vergleichbar akzeptiert wird. Die Versicherung muß für "Adriatic Sea" ausgestellt sein.
Zum Verlassen Kroatiens muß der Skipper und die yacht am letzten Hasfen in kroatien den Auscheck vornehmen und dann DIREKT ohne weiteren Stop die kroatischen Gewässer verlassen!
Bei der Rückkehr gilt dasselbe: es ist DIREKT der Port of Entry anzulaufen und formell einzuklarieren, erst dann darf man in Kroatien weitersegeln.


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Hans Steiner