FAQ - Häufige Fragen über Yachtcharter, die Segelreviere und Agentur Charterpartner

Alle Informationen sind unverbindlich.
Maßgeblich sind nur die individuell mit dem jeweiligen Leistungserbringer vereinbarten Inhalte und Kosten.
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Frage:Kann ich mit einer in der Türkei gecharterten Yacht nach Griechenland segeln?
Antwort:Voraussetzung zum Verlassen der Türkei ist die Genehmigung der Charterfirma, unbedingt ausdrücklih fragen und genehmigen lassen! Man läuft einen Port of Entry an (Ports of Entry Dodekanes:Lesvos, Chios, Paros (Nordosthafen), Paros Pythagoreion, Patmos, Kalymnos, Kos, Symi, Rhodes, Kastellorizon, Astipalaiia.
Vorzulegen sind Originalschiffspapiere, Originalversicherungsbestätigung, Crewliste, PPMD. Das PPMD (Private Pleasureboat Maritime Document) ist ein Hafenbuch, in welches die Hafenkapitäne jeweils Ankunft und Abfahrt einstempeln. Ist keines vorhanden, muß eines gekauft werden (ca. 58 €). Es gehört dann zum Boot. (daher bei der Charterfirma fragen, oft liegt ein älteres, noch gültiges PPMD vor!). Mit dem Einreisesteempel im PPMD kann man dann in griechischen gewässern segeln, Ausklarieren wie üblich. Das PPMD muß nicht abgegeben werden, sondern verbleibt beim Boot.(wenn man es gekauft hat, erstattet die Charterfirme auf Nachfrage oft einen teil der Kosten, da es ja weiterverwendet werden kann)


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Hans Steiner