Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

Charterbedingungen <>

Präambel:

1. Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner
Trautenwolfstr.5, 80802 München, nachfolgend Charterpartner genannt, tritt als Agentur im Namen und Auftrag für den genannten Vercharterer auf .


2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf
fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen sind zwischen
den Vertragspartnern direkt zu regeln.


3. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.



Gebucht wird:















SchiffVerchartererStarthafenZielhafen
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an Bord amzurück im Hafen am
<> ab ca. 16 Uhr<> bis ca. 16 Uhr plus 1 ÜN
an Bord bis 8 Uhr








Charterer: <> <>, <> <> <>


Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen des Vercharterers:


1. Vercharterer

Astarea d.o.o., Osječka 62, Split, Croatia, OIB: 92329731442, Vat Nr. HR92329731442 ,
nachfolgend auch ACO genannt, ist als Charterfirma in Kroatien für Yachtcharter , Yachtmanagement und Bootservices registriert. ACO besitzt auch eigene Yachten, die selbst verchartert werden.


2. Einführung

Durch Zahlung der Anzahlung entsteht zwischen dem Charterer und dem Vercharterer ein bindender Vertrag.

3. Reservierung, Zahlung

Eine Reservierung wird durch Zahlung der Anzahlungssumme laut Rechnung zum bindenden Vertrag. Bis zum Eingang der Anzahlung behält sich der Vercharterer das Rücktrittsrecht vor. Die Zahlung muß innerhalb 7 Tagen nach einer Reservierung erfolgen.

4.Eincheck der Yacht

kann nur erfolgen, wenn alle ausstehenden Zahlungen vollständig erbracht wurden.

Der Charterer muß spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Charter eine Crewliste mit allen Namen und Passdaten der Crew einreichen. Außerdem muß die Kopie des Ausweises ders Charterers und eine Kopie der Segellizenz des Skippers vorliegen.

In Kroatien benötigt man zudem eine Funklizenz. Diese kann vor Charterbeginn erworben werden, wenn sie nicht vorliegt.

5.Rücktritt vom Vertrag

Kann der Charterer die Charter - aus welchen Gründen auch immer - nicht antreten, kann er einen Ersatcharterer benennen, der in den Chartervertrag eintritt. Zustimmung des Vercharterers ist notwendig.

Kann kein Ersatzcharterer gefunden werden, werden folgende Stornogebühren berechnet:


* 150 Euro Verwaltungskosten, nicht
rückerstattbar


* 50%  ab  3Monate vor dem
Charterbeginn



* 100% ab 2 Monate vor dem Charterbeginn


6. Mietleistungen

Der Mietpreis beinhaltet den Charterpreis und die Reinigung der Bettwäsche.

Nicht im Charterpreis enthalten sind Dieselverbrauch und  Endreinigung.

Die Yacht wird vollgetankt in sauberem und intaktem Zustand mit allen Ausrüstungsgegenständen laut Eincheckliste übergeben, und muß ebenso rückgegeben werden.

7. Versicherung

Es besteht eine Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von 1000 € bei Yachten bis 40 Fuß und 1.500 € für Yachten über 40 Fuß. Der Charterer ist von allen Schäden außer dem Selbstbehalt freigestellt, aber nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

8. Verspätete  Übergabe

Sollte aus irgendeinem Grund  die Übergabe später als 18 Stunden nach der vertraglich vereinbarten Zeit erfolgen, kann der Charterer

* unter der Voraussetzung, daß dies für den Vercharterer möglich ist, die Charter um eine Mietperiode in der gleichen Zeitdauer verlängern, um die die Übernahme verspätet erfolgt

* das Ende der Charterdauer unverändert belassen, und für die nicht nutzbare Zeit eine proportionale Rückerstattung der Chartergebühren verlangen

9. Rückgabe der Yacht und Verspätung

Der Charterer bestätigt ndie ausdrückliche Kenntnisnahme folgender Regelungen

a.) die Yacht gereinigt, mit vollstäniger Ausrüstung und im selben guten Zustand, wie er sie übernommen hat, pünktlich zurückzubringen.

Außer im Fall des Totalverlustes, ist unabhängig vom Grund der Verspätung eine Vertragsstrafe i.H. von 150% der Tagescharterrate zu zahlen.

Verlässt der Charterer die Yacht an einem anderen, als dem vereinbarten Rückgabeort, sind dem Vercharterer sämtlich daraus entstehenden Kosten der Abholung und Rücküberführung sowie die anteilige Zeit mit einer Vertragsstrafe von 150% der Tagescharterrate zu ersetzen.

b.) Die Kaution zu hinterlegen. Diese beträgt 1000 € für Yachten bis 40 Fuß und 1500 € für Yachten größer als 40 Fuß.

Zudem ist der Charterer verpflichtet, alle Beschädigungen und Ausrüstungsverluste bei seiner Rückgabe zu melden.

Erst nach einer Auscheck-Inspektion wird die Kaution zurückerstattet.

c.) nicht an Regatten teilzunehmen, keine anderen Yachten zu schleppen, außer in einem Notfall, oder generell die Yacht für andere als private Urlaubszwecke zu benutzen. Der Charterer ist verpflichtet, einen qualifizierten Skipper an Bord zu haben.

Es ist untersagt, andere, als auf der Crewliste benannte Personen an Bord zu nehmen.

Es ist strikt untersagt, die kroatischen Gewässer zu verlassen, wenn keine schriftliche Erlaubnis des Vercharterers vorliegt.

d.) sich selbst an die kroatischen Zollgesetzte zu halten und Sorge zu tragen, daß dies
auch alle anderen Mitglieder seiner Crew tun, nicht zu fischen oder Tauchen, sowie keine Objekte aus archäologischen Fundstätten an sich zu nehmen. Der Charterer ist für sich und seine Crew gegenüber den Behörden voll selbst verantwortlich.


e) Der Charterer wird alle vorbeugenden Maßnahmen zur Unfallverhütung treffen, und dafür sorgen, daß die Yacht nicht abgeschleppt werden muß. Sollte das geschleppt werden unvermeidbar sein, ist der Charterer verpflichtet, vor dem Schleppen mit dem Kapitän des schleppenden Schiffes eine Vereinbarung über die Bergekosten zu treffen, BEVOR er sich abschleppen lässt!

f) Es ist untersagt, Häfen oder Ankerplätze zu verlassen, wenn die Windgeschwindigkeit größer als 23 Knoten ist oder wenn die Hafenbehörden ein Auslaufverbot ausgesprochen haben, oder wenn die Yacht einen unreparierten Schaden hat, oder vitale Teile wie Motor, Rigg, Bilgenpumpe,Ankergeschirr,Navigationslichter,Sicherheitsausrüstung usw. nicht in gutem Zustand sich befinden.

Außerdem ist Auslaufen ohne ausreichende Diesel-Reserve verboten sowie wenn eine Kombination aus den erwähnten oder anderen Gründen die Sicherheit der Yacht und ihrer Crew beeinträchtigen könnten.

g) frühzeitig zu reffen und Überbeanspruchung von Rigg und Segeltuch zu vermeiden. Zudem ist Segeln in Gewässern, die nicht durch an Bord befindliches  Kartenmaterial beschrieben sind, verboten. Nachtfahrten sind nur unter Verwendung der Navigationsbeleuchtung zulässig und nur unter Einsatz einer ausreichenden Deckswache erlaubt!

h) die Törnplanung so zu gestalten, daß der CHECK OUT Hafen rechtzeitig erreicht wird. 2 Tage vor Check Out darf die Distanz zum Check out Hafen nicht mehr als 40 sm betragen.

i) wenn notwendig dem Vercharterer in zumutbaren Abständen darüber zu berichten, wo er sich gerade befindet, und insbesondere im Fall einer Beschädigung sofort Kontakt telefonisch, per Fax oder auf sonst geeigneten Wegen aufzunehmen.

j) alle zur Verfügung gestellten Navigationsinstrumente und Unterlagen zu studieren und zu benutzen


k) Verschweigt der Charterer eine
Beschädigung oder einen Ausrüstungsverlust, wird eine Vertragsstrafe
von 500 € für jeden Fall berechnet. Außerdem werden die Reparaturkosten
bzw. Wiederbeschaffungskosten berechnet.



10. Beschwerden und Reklamationen


Alle Reklamationen und Beschwerden
müssen frühestmöglich schriftlich an den Vercharterer gerichtet
werden, spätestens am Tag der Rückgabe der Yacht. Spätere
Reklamationen des Charterers können nicht anerkannt werden.



11. Gerichtsstand

Es gilt kroatisches Recht.

Im Fall eines Mißverständnisses oder Streites wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

Ist dies unmöglich, gilt der Gerichtsstand des Vercharterers als vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, ist diese durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich gültiger Weise dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Klausel entspricht.

Der Vertrag an sich bleibt dadurch unberührt.