Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 
Allgemeine Bedingungen der Bootsmiete



<> garantiert den guten Zustand der Boote und deren technisch einwandfreien
Zustand.
Die Person, die die Buchung bestätigt hat, bzw. die die Anzahlung bezahlt
hat (<> <>), realisiert die Rechtsbeziehungen mit <>,
und bestätigt zugleich das Einverständnis mit den allgemeinen Mietbedingungen

Alles, was unter allgemeinen Bedingungen steht, stellt eine Rechtsverpflichtung dar, nicht nur für <> <>, sondern auch für <>.


Preise und Zahlungsbedingungen


Die Yachtpreise sind in Euro, laut gültiger Preisliste von<>.
Die publizierten Preise beinhalten:

einen technisch guten Zustand des Bootes, ein sauberes Boot, voll getankt, Benutzung
des Bootes und allen Einrichtungen, die obligatorische und Kasko-Versicherung
des Bootes, die Unfallversicherung für die Crew, den Liegeplatz in Charterbasis,
die kroatische Schiffahrterlaubnis, die Konzessiongenehmigung des Bootes. Die
publizierten Preise decken nicht die Kosten der Marina während der Miete,
die Hafentaxen, die Verbrauchsstoffe (Diesel, Wasser, Gas), den Parkplatz und
die Gesundheitsversicherung der Crew. Der Klient zahlt eine Anzahlung im Betrag
von 50% der Mietesumme ein, und bestätigt damit die Buchung des Bootes.
Den Rest der Summe, zahlt ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der Charter
fällig.
Das gebuchte Boot kann erst dann übernommen werden, wenn alle Kosten vollständig
bezahlt sind.

Änderungen und Stornierungen

Alle Änderungen oder die Stornierung des Mietvertrages müssen schriftlich erfolgen
(per e-mail, per Fax oder per Post) und von beiden Seiten bestätigt werden.
Der Tag, am welchem <> die schriftliche Information über die Stornierung
bekommen hat, stellt den Grund für die Abrechnung der Absagekosten und auf
folgende Weise:
- bei Absage 2 Monate vor Anfang der Miete, berechnet <> 30% von der
gesamten Mietsumme.

Der Rest wird auf Kosten des Empfängers
dem Klienten zurückerstattet.

- bei Absage bis einem Monat vor Anfang der Miete, berechnet <> 50% des gesamten Mietpreises.

- bei Absage innerhalb eines Monats vor Anfang der Miete, berechnet <> 100%
des gesamten Mietepreises.

- bei Absage nach der Bootsübernahme, behält <> 100% der gesamten
Summe ein und berechnet dem Klienten darüberhinaus alle Kosten, welche die
Absage verursacht hat.
Im Falle, dass der Klient, der die Absage macht, einen neuen Mieter für die gleiche
Buchung findet, der bereit ist, in alle Rechte und Verpflichtungen des vertrages
einzutreten,
berechnet <> nur die Kosten, die durch den Ersatz verursacht werden.


Im Falle, dass man wegen eines objektiven Grundes die Absage macht (Tod in der
Familie, schwerer Unfall), wird der schon bezahlte Betrag nicht zurückerstattet,
sondern <> wird dem Klienten das Boot im ersten freien Termin oder in
der
nächsten
Saison zur Verfügung geben.

<> hat keine Verantwortung im Falle der Änderungen und im Falle
der nicht realisierten Leistungen oder eines Teils der Leistungen, die durch
eine höhere Gewalt verursacht wurden (Krieg, Störungen, terroristische
Aktionen, Unwetter, Interventionen der Macht usw.)


Bootsübernahme (CHECK IN)

<> ist verpflichtet, das Boot im technisch gutem Zustand, komplett ausgestattet
und voll getankt, sauber und ordentlich, bereit für die Schiffahrt, nach
17.30 Uhr am ersten Miettag zu übergeben.
Während der Bootsübernahme, ist der Klient verpflichtet, dem Vertreter
von <> den beglaubigten Voucher zu geben, auf dem ersichtlich ist, dass
der gesamte Mietebetrag bezahlt wurde.
Der Klient zahlt bei <> die obligatorische Kaution als Garantie, dass
alle mögliche Verluste und Schaden, die während der Miete entstehen
können, ersetzt werden, auch im Falle wenn diese keine Versicherungspolizze
haben.
Die Kaution wird in bar oder mit «bianco Slip» mit Abdruck der Kreditkarte
des Klients, oder mit dem Post-Apparat, mit welchem eine Vorautorisierung gemacht
wird.
Die Kaution wird dem Klient im ganzen zurückgegeben, nachdem der Vertreter
von <> feststellt, dass das Boot zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten
Ort, im gereinigtem Zustand, voll getankt, unbeschädigt und ohne Forderungen
einer dritten Person in Bezug auf den Klienten und die sich auf die Benutzung
des gebuchten Bootes beziehen, zurückgegeben wurde.
Im Falle eines Missgeschicks, bzw. der Beschädigung des Bootes und/oder
der Ausstattung, und im Falle des Verlustes eines oder mehreren Teilen, trägt
der Klient alle Kosten. <> erhält den Betrag der Kaution, der dem Wert
der Reparatur, des Erwerbs und/oder dem Kauf der Ausstattung oder eines Teils
des Boots entspricht. Falls das Boot wegen der Beschädigung /Verlust des
Bootes oder Ausstattung nicht mehr zu vermieten ist, wird <> den Teil
der Kaution behalten, der dem verlorenen Gewinn entspricht. Die Kaution ist
obligatorisch auch wenn das Boot mit dem Skipper (der von <> angagiert
wurde) gemietet wird.
Im Falle dass der Klient ohne Ankündigung, das Boot nach Ablauf von 48 Stunden
nach der vereinbarten Übernahmezeit nicht übernimmt, ist <> berechtigt,
den Mietvertrag entschädigungslos zu stornieren.


Wenn aus irgendwelchem Grund <> nicht im Zustand ist, das gebuchte Boot
zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort dem Klienten zu geben, bekommt <> eine
Frist bis zu 24 Stunden, dem Klienten ein anderes Boot mit ähnlichen Charakteristiken
zur Verfügung zu stellen. Im Falle, dass <> dieser Verpflichtung
nicht nachkommt, kann der Klient vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe
aller bezahlter Beträge zu verlangen.
Im Falle, dass sich der Klient entscheidet, auf das Reserveboot zu warten, hat
er Anspruch auf Erstattung der tagesanteiligen Mietsumme für den Zeitraum, in
welchem das Schiff nicht zur Verfügung stand.

Die Haftung von <> für eine Summe, die grösser als der vereinbarte
Mietpreis ist, wie auch jeder Anspruch des Klienten auf Entschädigung, ist
ausgeschlossen.

Im Moment der Bootsübernahme (check in), ist der Klient
verpflichtet,
den
Boots – und Ausstattungszustand zu überprüfen wie auch das Inventar
zu kontrollieren, in Übereinstimmung mit der Übergabeliste. Eventuellen
Reklamationen werden vor Reiseanfang schriftlich protokolliert. Eventuellen Fehler
und Unvollständigkeiten des Boots und/oder Ausstattung, die <> im
Moment der Bootsübergabe nicht bekannt waren, wie auch die Unvollständigkeiten
und Schäden, die nach der Bootsübergabe entstehen und die <> nicht
voraussehen konnte, geben dem Klienten kein Recht auf Minderung. Das Boot wird
dem Klient mit allen gültigen Dokumenten (Erlaubnis, Anmeldung, Konzession.)
gegeben, wie auch mit anderen Beilagen aus der Bootsmappe (Liste der Hafenämter,
der Tankstellen). Der Klient soll achtsam mit allen Mietpapieren umgehen,
und diese bei der Rückgabe vollständig zurückgeben.


Bootsrückgabe (CHECK OUT)


Der Klient verpflichtet sich, das Boot zur vereinbarten Zeit, im vereinbarten
Hafen, am spätestens bis 17.30 Uhr des vorletzten Miettages, voll getankt,
fahrbereit, bzw. im gleichen Zustand zurückzugeben, wie er das Boot übernommen
hat. Die Bootsrückgabe (CHECK OUT) erfolgt am spätestens bis 09.00
Uhr am letzten Miettag. Der Klient verpflichtet sich, vor der Rückgabe,
seine persönlichen Sachen von Bord zu nehmen sowie auch den Müll an
der
bestimmten
Stelle zu deponieren.
Im Fall, daß während der Reise, die Fahrt aus irgendwelchem Grund
nicht
möglich ist und/oder das Überschreiten der vereinbarten Termins unvermeidlich
ist, muss <> und der Charterbasisleiter darüber informiert werden,
so dass man weitere Hinweise bekommen kann. Alles soll im Tagebuch (Logbuch)des
Bootes dokumentiert sein.
Schlechte Wetterbedingungen können nicht die Ausrede für das Überschreiten
des vereinbarten Termins sein.
Beim Überschreiten des vereinbarten Termins wird vom Klient garantiert,
dass er für jede Verspätung bis 12 Stunden, die zusätzlichen 2%
vom Mietepreis für jede Stunde der Verspätung zahlen wird. Für
eine Verspätung ab 12 Stunden und mehr zahlt der Klient die Tagesmiete,
ebenso für jeden weiteren Kalendertag. Alle Kosten, die während der
Verspätung entstehen sind, trägt der Klient. Die Ausnahme von der Regel
sind möglich, aber nur wenn es eine Vereinbarung zwischen Klienten und <> gibt.

Bei der Bootsrückgabe im Hafen, der nicht als Bestimmungshafen vereinbart
ist, zahlt der Klient alle Kosten die im Bootstransfer bis zum vereinbarten Bestimmungshafen
inkludiert sind, die vereinbarte Verspätungssumme, wie auch alle Ersätze
für Beschädigungen die ohne Versicherungspolizze sind, und die während
des Transfers entstanden sind.
Während der Bootsübergabe, folgt die Kontrolle des Bootszustands und
der Ausstattung, und das Vergleich des Inventars und der Ausstattung mit der
Inventarliste von der Seite des Vertreters von <> (CHECK OUT).
Der Klient verpflichtet sich, die eventuellen Unvollständigkeiten und Beschädigungen
beim Vertreter von <> anzumelden. Wenn es am Unterwasserschiff des Bootes
Beschädigungen gibt, oder gibt es Zweifel darüber, ist es notwendig,
eine detaillierte Kontrolle des Bootes mit Hilfe eines Tauchers bzw. des Kranes
vorzunehmen. <> entscheidet über die Weise der Kontrolle. Die Kosten
trägt der Klient.


Im Falle dass der Klient den Schaden oder den Verlust, die während der Bootsmiete entstanden sind zu verheimlichen versucht, ist er verpflichtet, eine Strafe im Betrag von 200 € <> zu zahlen, wie auch den Schaden zu ersetzen.

<> berechnet die Befüllungskosten, wie auch die Leistungen des Tankens, im Falle dass der Klient das Boot nicht vollgetankt zurückgibt, wie in der Check Liste beschrieben, die der Klient im Moment der Bootsübergabe unterschreibt.


Pflichten des Klienten

Der Klient verpflichtet sich:

- spätestens 1 Woche vor Anfang der Miete <> die Crewliste mit Namen, Nachnamen, Adresse, Geburtsort und Geburtsdatum, Typ und Nummer des Personaldokumentes zu liefern, für den Skipper ist zusätzlich dessen gültige Schiffahrterlaubnis, die gültigen Reisedokumente in Kopie an die Basis zu faxen. Die Kosten des Verlustes oder des Stehlens der Dokumente währen der Reise, trägt der Klient

- die Einweisung der Yachtdetails und deren Einrichtungen gewissenhaft zu verfolgen

- gewissenhaft und aufmerksam das Boot zu leiten, keinen Alkohol und keine andere Narkotika zu konsumieren

- das Boot nur im kroatischen Territorialgewässer zu benutzen. Falls der Klient das kroatische Territorialgewässer verlassen möchte, ist er verpflichtet, eine schriftliche Genehmigung von <> anzufordern und mitzuführen

- nur bei guter Sicht und bei guten Wetter auszulaufen und gefährliche Gebiete zu vermeiden

- seine Route an gute Wetterumstände und an Fähigkeiten der Crew anzupassen,
- keine Belastungen des Mastes, laufenden Gutes und des Segels zu erlauben

- den Hafen nicht zu verlassen, wenn das Boot oder Teil der Ausstattung nicht funktioniert

- den Hafen im Falle eines Fahrverbots und im Falle einem Mangel an Brennstoff, nicht zu verlassen

- das Boot zu keinem wirtschaftlichen Zweck, wie zum Beispiel Fischen, Segelschule usw. zu benutzen

- das Boot keiner dritten Person zu vermieten oder auszuleihen

- am Boot nur die Personen haben, die laut der Crewliste angemeldet sind, d.h. nicht mehr Personen als festgesetzt, an Bord zu nehmen

- nicht an Wettbewerben und Regatten ohne Genehmigung von <> teilzunehmen

- kein anderes Boot abzuschleppen und die ähnliche Situationen zu vermeiden

- mit dem sofortigen Vertragsende einverstanden zu sein, im Falle dass jemand von der Crew eine Regel und/oder Gesetz der Republik Kroatien verletzt und daß <> dann frei über das Boot verfügt, ohne Anspruch auf Entschädigung.
<> trägt keine Verantwortung hinsichtlich Gesetzesverstößen der Crew und des Klienten. Dieser trägt selbst die volle Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze Koratiens.

- die Verantwortung auf sich zu nehmen und alle Schaden zu ersetzen, die durch Versäumnisse und Tätigkeiten des Klienten verursacht wurden und für die <> materiell und strafrechtlich einer dritten Seite verantwortlich ist

Die Verantwortung des Klienten für alle Verletzungen der Schiffahrtregelmund anderen Regeln die während der Miete verursacht wurden, enden nicht nach dem Ablauf der Miete

- bei Havarien oder Schäden unverzüglich <> zu informieren, wie auch eine Anzeige beim Hafenamt zu machen mit der Begläubigung vom Hafenkapitän oder Arzt

- im Falle einer Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung, die während der normalen Benutzung des Bootes/Austattung entstanden sind, <> sofort zu informieren. <> verpflichtet sich, die Beschädigung in 24 Stunden nach
Kenntnis der Information, zu beseitigen. Wenn <> die Beschädigung in 24 Stunden beseitigt, hat der Klient kein Recht auf Entschädigung. Alle Telefonnummern befinden sich auf den Bootsdokumenten.

- jeden wegen der Nachlässigkeit entstandener Schaden, der keine Versicherungsdeckung hat und für welchen <> einer dritten Person verantwortlich ist, <> im Ganzen zu ersetzen

- im Falle des Bootsverschwindens oder fehlender Bootsausrüstung, der Unmöglichkeit mit dem Boot zu fahren und im Falle der Wegnahme des Boots, der Pfändung oder des Verbots von der Seite der Behörde oder einer dritten Person, sofort die zuständige Behörde und <> zu informieren und eine Kopie des Polizeiberichts zu fordern

- die Verantwortung im Falle einer Pfändung des Boots seitens der Behörden auf sich zu nehmen, und alles das wegen der nicht entsprechenden und illegalen Aktivitäten (Fischen, Herausnehmen der Antiquitäten vom Meeresgrund...), die man während der Bootsmiete gemacht hat, für die Meeresverschmutzung während des Tankens und während der Mülldeponierung ausser der entsprechenden Stelle verantwortlich zu sein

- den Ölstand im Motor jeden Tag zu kontrollieren. Der Klient trägt die Verantwortung für Schaden, die wegen Ölmangel entstanden sind

- alles korrekt im Tagebuch(Logbich) des Boots zu notieren und es nach der Miete am Boot zu lassen

- Haustiere (Hunde, Katzen, Vogel...) nur mit der Zustimmung von <> am Boot zu nehmen. Haustiere sind an Bord nicht erlaubt. Ausnahmen sind nur nach individueller Absprache möglich
Materielle und strafrechtliche Verantwortung trägt der Klient.



Pflichten des Skippers


Der Klient, der die Rolle des Skippers hat, soll die Grundsätze der guten
Seemannschaft einhalten, wie auch die gültige Schiffahrterlaubnis und die
Bestätigung der bestandenen Prüfung des Handhabens der Rundfunkstation
GMDSS haben. Im Falle, dass der Klient alle diese Dokumente nicht hat, wird er
verpflichtet, dass das Boot ein Mitglied der Crew leitet, der diese Dokumente
hat.
<> kann vom Klient fordern, dass er in der Anwesenheit des Vertreters
von <>, während der Fahrt, seine Seegeschicklichkeit demonstriert.
Die Zeit der Demonstration ist in der Zeit der Miete inkludiert. Im Falle, dass
diese Person keine gültige Schiffahrterlaubnis und keine Seegeschicklichkeit
besitzt, wird <> der Crew einen offiziellen Skipper zuteilen. Wenn der
Klient den Skipper nicht akzeptiert, hat <> das Recht, die Fahrt zu
verbieten, den Vertrag zu stornieren, und im Ganzen die einbezahlte Miete zu
behalten. Der Klient hat kein Recht auf Entschädigung.
Im Falle, dass der Klient im voraus sagt, dass er einen Skipper braucht, soll
er darüber das Personal von <> bei der Anmeldung der Buchung informieren.

Versicherung des Boots


Das Boot ist gegen alle Schäden zu einer dritten Person und von der Verantwortung einer dritten Person (obligatorische Versicherung) versichert. Das Boot besitzt auch die Kasko-Versicherung im angemeldeten Wert für Risiko laut Versicherungpolizze. Die Kasko-Versicherung deckt die Schaden über der Kautionsumme, aber nicht Schaden, die wegen Unaufmerksamkeit oder absichtlich verursacht wurden. (grobe Fahrlässigkeit)
<> übernimmt und trägt keinerlei Haftung für den Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums des Klienten oder der Crew und des fremden Eigentums am Boot, im Auto oder im Büro von <>. Mit der Bezahlung der Kaution und der Einwilligung der allgemeinen Bedingungen der Bootsmiete, verzichtet der Klient auf alle Forderungen für Entschädigung in Bezug auf <> und die mit dem Verlust und/oder Beschädigung des persönlichen und/oder fremden Eigentumsverbunden sind.
Alle Beschädigungen und/oder Verluste soll man sofort <> anmelden. Bei einer grösseren Havarie oder Kollision mit anderen Schiffen, muß sofort das Hafenamt informiert werden und die entsprechenden Dokumente angefordert werden, die man dann dem Versicherer geben muss. Für den Fall, dass Schäden, die mit einer Versicherungpolizze gedeckt sind, und die nicht gleich <> oder dem Versicherer mitgeteilt wurden, und für die keine Dokumente vorliegen, kann der Versicherer laut seinen Bedingungen die Haftung ablehnen und für diese Schäden ist im Ganzen der Klient verantwortlich.
Bei der Bootsbeschädigung, ist der Klient verpflichtet, die Kosten laut Bedingungen der Kasko-Versicherung zu tragen, jedoch maximal bis zur Höhe der Kautionsumme. Alle Kosten der Beschädigung des Boots und/oder Ausstattung, trägt der Klient.
Die Segel sind nicht versichert, und die Kosten der Segelbeschädigung trägt der Klient. Die Verantwortung des Klienten entfällt hinsichtlich normaler Benutzung des Segel, oder die durch Bruch des Mastes verursacht wurden.
Die Motorbeschädigungen, die wegen Ölmangel verursacht wurden, sind nicht von der Versicherung gedeckt und für alle diese Kosten, ist nur der Klient selbst verantwortlich.


Versicherung im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder des Bankrotts von
<>


Laut Gesetz über die touristische Tätigkeit (Volksblatt 6/96),sollen im Falle der Zahlungunmöglichkeit oder Bankrotts von <>, die Klienten die im Moment am Boot sind und die Personen die bereits eine Anzahlung für die Miete bezahlt haben, dringend den Versicherer kontaktieren, deren Namen sich im Pachtvertrag oder im einen anderen Dokument befindet.


Schäden, die während der Miete verursacht wurden

Alle Schaden und Mangel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die nichts mit Amortisation des Boots zu tun haben, werden vom Klient selbst bezahlt. Vor der Reparatur soll der Klient sofort <> kontaktieren und eine Verabredung über die technische Notwendigkeit der Reparatur und über Weise der Bezahlung des Schadens realisieren.
Alle Schaden und Mängel, die in der Zeit als der Klient für das Boot verantwortlich war, und die mit Amortisation des Boots verbunden sind, werden von <> bezahlt. Vor der Reparatur, soll der Klient eine Absprache über die technische Notwendigkeit der Reparatur vornehmen. Der Klient bezahlt die Rechnung vor Ort und soll diese bei sich haben, so dass er den gesamten Betrag bei der Bootsrückgabe zurückerstattet bekommen kann.


Der Klient soll <> über alle Brüche und Beschädigungen informieren. <> wird dem Klient dann erklären, auf welche Weise wird die Reparatur oder Austausch der Ausstattung erfolgen. Nicht bevollmächtigten Reparaturen gehen zu Lasten des Klienten.

Beschwerde


Jeder Klient hat das Recht, Beschwerde zu führen, wenn die bezahlten Leistungen unvollständig oder minderwertig waren. Der Klient hat das Recht auf Entschädigung, nur wenn er bei der Bootsrückgabe eine schriftliche Beschwerde einlegt.
Die schriftliche Beschwerde soll von beiden Parteien untergeschrieben sein, vom Klient und von <>. Spätere und unvollständige Beschwerden werden von <> nicht anerkannt.
<> ist verpflichtet, 14 Tagen nach dem Empfang der Beschwerde, eine schriftliche Lösung zu entwickeln. <> kann die Frist der Lösung der Beschwerde für max. 14 Tage aufschieben, zur Informationsbeschaffung und wegen der Überprüfung der Beschwerde bei den Personen, die direkt oder indirekt mit der Beschwerde zu tun haben.
Der Klient verzichtet auf die Vermittlung einer anderen Person, der Arbitrage von UHPA, der Rechtseinrichtung oder auf die Publikation der Informationen in den Massenmedien, bis <> eine Lösung bringt. Wenn der Klient hiergegen verstößt,und das Verfahren verletzt, verliert er ohne weitere Debatte jeden Anspruch auf Entschädigung und <> hat das Recht, Schadenersatz zu fordern.
Der grösste Ersatz pro Beschwerde kann den Betrag des reklamierten Teils der Leistungen erreichen, und kann die schon erbrachten Leistungen wie auch den gesamten Betrag der Miete nicht umfassen.

Rechtsbedingungen


Wenn der Klient nicht mit der Lösung zufrieden ist, und wenn < und der Klient keine friedliche Lösung finden können, hat der Klient das Recht auf die Rechtsarbitrage. Für solche Streite ist das Gericht in Zagreb zuständig, mit der Anwendung der Rechtsregel der Republik Kroatien.
Jede Änderung deiser allgemeinen Bedingungen, wie auch jeder Zusatz ist nur in schriftlicher Form möglich.


 


 


 


Unterschrift Charterer(Klient)


Hinweis: nur auf besondere Anforderung erfolgt eine Zusendung der gegengezeichneten
Vertragskopie, im üblichen Weg erfolgt lediglich eine Vertragseingangsbestätigung
per email durch CHARTERPARTNER Yachtagentur als Bestätigung.