Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

Charterbedingungen <>

Präambel:

1. Pecumedia GmbH, Abt. Yachtchartervermittlung Charterpartner Yachtango
Trautenwolfstr. 5, 80802 München, nachfolgend Charterpartner genannt, tritt als Agentur im Namen und Auftrag für den genannten Vercharterer auf .


2. Es werden ausschließlich Geschäfte im fremden Namen und auf fremde Rechnung getätigt. Ansprüche aus den Verträgen sind zwischen den Vertragspartnern direkt zu regeln.


3. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.



Gebucht wird:















SchiffVerchartererStarthafenZielhafen
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an Bord amzurück im Hafen am
<> ab ca. 16 Uhr<> bis ca. 16 Uhr plus 1 ÜN
an Bord bis 8 Uhr








Charterer: <> <>, <> <> <>


Für die Charter der genannten Yacht gelten folgende Charterbedingungen des Vercharterers:



Orvas d.o.o, Uvala Baluni 9, 21000 Split



ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN



1. Charterpreis und Zahlungsbedingungen

Der Charterpreis beinhaltet die Unterbringung der Gäste, die Nutzung des Bootes mit vollem Treibstofftank und der gesamten Ausrüstung. Im Preis sind nicht die Kurtaxe pro Person und pro Tag, die Hafen- und Marina-Liegeplätze (außer am ersten und am letzten Tag im Einschiffungshafen), die Kosten für Treibstoff und andere Leistungen während der Mietzeit enthalten.

Der Kunde ist verpflichtet, 50 % des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu zahlen, während die restlichen 50 % mindestens 4 (vier) Wochen vor dem Beginn des Charterns bezahlt werden müssen. Die Zahlungen erfolgen im Bargeld (KN/EUR), per Bankanweisung oder per Kreditkarte. Alle Kosten der Banküberweisung sind vom Absender zu tragen. Der Kunde kann das reservierte Boot nur dann übernehmen, wenn alle erforderlichen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet worden sind.



2. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Chartergesellschaft

Das Charterunternehmen ist verpflichtet, das Boot seetüchtig, funktionsfähig, voll ausgerüstet, sauber, mit vollen Treibstoff- und Wassertanks, für das Chartergeschäft zugelassen und voll versichert zu übergeben.

Das Charterunternehmen ist verpflichtet, das Boot nach 17:00 Uhr am ersten Tag des Charterns zu übergeben und gemeinsam mit dem Kunden den Check-in gemäß der Checkliste des Bootes durchzuführen. Wenn der Vercharterer nicht in der Lage ist, dem Kunden das Boot an dem Ort und zu der vereinbarten Zeit, zur Verfügung zu stellen, wird der Vercharterer dem Kunden ein ähnliches oder überlegenes Boot als Ersatzboot zur Verfügung stellen.

Im Falle eines technischen Problems während der Reise, das durch die Unvollkommenheit des Bootes verursacht wurde, ist das Charterunternehmen verpflichtet, das Problem innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Information vom Kunden zu lösen. Auch wenn der Kunde ein technisches Problem unabhängig von der Ursache meldet, wird das Charterunternehmen im Bedarfsfall eine technische Hilfe auf dem Meer vornehmen oder organisieren.



3. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den nach dem kroatischen Seerecht für die Größe und Tonnage des gewählten Bootes gültigen Führerschein sowie das VHF-Funkerzertifikat zu besitzen und ist verpflichtet, die Originallizenzen bei der Ankunft an der Rezeption vorzuzeigen (gesetzliche Verpflichtung). Falls der Kunde keine gültige Lizenz besitzt oder falls der Basismanager feststellt, dass der Kunde weder über die erforderlichen Kenntnisse noch über die Fähigkeit zur Bedienung des Bootes verfügt, hat der Basismanager das Recht, einen professionellen Skipper aus Gründen der Sicherheit der Crew und des Schiffes einzusetzen.

Der Kunde muss die Crew-Liste im Voraus oder zumindest vor der Abfahrt ausfüllen, und jede Änderung muss jederzeit dem Charterunternehmen oder den Seefahrtsbeamten (Büro des Hafenkapitäns) gemeldet werden. Der Kunde ist verpflichtet, das Boot auf die bestmögliche Art und Weise zu betreiben und zu benutzen, wie es einem guten Kapitän und einem guten Gast entspricht, indem er täglich das Öl und das Wasser im Motor kontrolliert, für die Sicherheit der Schifffahrt sorgt und das Schiff und die Crew bewahrt. Außerdem ist der Kunde laut Vertrag verpflichtet, das Schiff seetüchtig und in gutem, funktionellem, optischem und ausgerüstetem Zustand, mit vollem Kraftstofftank, leerem Abfalltank und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer zu fahren, jede Ausnahme bedarf einer besonderen schriftlichen Genehmigung. Der Kunde verpflichtet sich, das Boot nicht zu vermieten oder zu verleihen, nicht an Regatten teilzunehmen und das Boot nicht für kommerzielle Zwecke oder zum professionellen Fischen zu verwenden.



4. Check In / Check Out Verfahren

Das Ein- und Auschecken (Check in / Check out) ist ein formeller Akt der Behandlung über das Boot. Es ist nicht vorgesehen, dass es spät, bei Sonnenuntergang oder in der Nacht, wegen schlechter Sicht, fehlender Taucher, Arbeitszeiten im Büro, usw. durchgeführt wird.
Check in: Einchecken Samstag VON 17:00 Uhr (falls nicht anders vereinbart).

Halten Sie die in Ihrem Chartervertrag angegebene Check-in-Zeit ein, um die ordnungsgemäße Wartung und Reinigung der Yacht zu ermöglichen. Während des Check-in ist der Kunde verpflichtet, das Boot ernsthaft zu inspizieren und jede Art von Mängeln oder fehlende Ausrüstung an Bord zu melden. Nur diese Beschwerden werden berücksichtigt. Wenn der Kunde die „Checkliste" unterschreibt, wird davon ausgegangen, dass er mit den technischen und Inventar-Eigenschaften des Bootes vollkommen zufrieden und informiert ist und das Boot so annimmt, wie es ist.

Check out: Auschecken Samstag BIS 9:00 Uhr (alle Passagiere mit ihren Habseligkeiten müssen bis zu diesem Zeitpunkt aus dem Boot sein)
Die Kunden sollten das Boot am Freitagnachmittag bis spätestens 17:00 Uhr an die Marinacharterbasis zurückgeben (falls nicht anders vereinbart). Das Boot muss dem Charterunternehmen im demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde. Alle durch den Kunden verursachten Verluste oder Schäden werden direkt oder aus der Kaution verrechnet.

Wenn das Boot nach der Auscheckzeit am Samstag um 09:00 Uhr oder an einem anderen Ort ohne vorherige Genehmigung oder Vereinbarung mit dem Charterunternehmen zurückgegeben wurde, wird die Strafe im folgenden Verhältnis von der Kaution abgezogen:

- Bis zu den ersten drei Stunden Verspätung - Strafe ist eine ½ des täglichen Übernachtungspreises

- 3 - 5 Stunden Verspätung - Strafe ist ein ganzer Tag Übernachtungspreis

- Mehr als 5 Stunden Verspätung - Das Charterunternehmen muss die Polizei und die SAR kontaktieren, und die Strafe hängt von den verursachten Geschäftsschäden und den damit verbundenen Kosten ab.



5. Kaution

Die Hinterlegung einer Sicherheitskaution (durch den Kunden) ist ein Standardverfahren bei der Vermietung eines Bootes. Sie muss vor der Übergabe des Bootes im Bargeld oder per Kreditkarte hinterlegt werden.

Die Kaution wird dem Kunden nach vollständiger Beendigung der Charterperiode und der Annullierung des Kunden in voller Höhe zurückgegeben, und zwar ausdrücklich unter der Bedingung, dass das Boot in gutem Zustand, seetüchtig und mit dem gleichen, funktionellen, optischen und ausgerüsteten Zustand wie bei der Übernahme an das Charterunternehmen zurückgegeben wird.

Die Kaution wird nur zur Deckung der Kosten für die Schäden verwendet, die durch das Verschulden des Kunden bei der Beschädigung des Bootes oder seiner Ausrüstung während der Charterzeit oder durch den Verlust von Ausrüstung oder die Vermeidung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (z. B. Rückgabe eines leeren Treibstofftanks, einer verstopften Toilette usw. ) verursacht wurden, oder wenn der Kunde mit der Rückgabe des Bootes in Verzug ist. Wenn ein größerer Bootsschaden mit höheren Kosten als die Höhe der Kaution auftritt, muss der Schaden innerhalb von 12 Stunden vom Kunden dem Hafenmeister und der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden und wird auf dem Verfahrenswege gelöst (gesetzliche Verpflichtung).

Die Kaution kann am Freitagabend nicht zurückerstattet werden, wenn der Kunde plant, die Nacht auf dem Boot zu verbringen und das Boot früh am nächsten Morgen vor den Bürozeiten (vor 8:00 Uhr am Samstag) zu verlassen. In diesem Fall behält der Charterer die Kaution ein und storniert sie am Morgen, nachdem er festgestellt hat, dass auf dem Boot alles in Ordnung ist. Bei dieser Option muss die Kaution auf der Kreditkarte hinterlegt werden. Wenn beim Check-out keine Schäden festgestellt werden, sendet das Charterunternehmen die Kopie der vernichteten Kaution per E-Mail oder Fax als Beweis an den Kunden.



6. Versicherung

Die Bootsversicherung deckt alle maritimen Risiken ab und schließt eine Versicherung gegenüber Dritten ein.

Größere Schäden oder Unfälle müssen, wenn sie auftreten, sofort (12 Stunden) den Seefahrtsbeamten (Hafenkapitän oder Polizei) und der Charterbasis (gesetzliche Verpflichtung) gemeldet werden, andernfalls wird der betreffende Fall von der Versicherungsgesellschaft gemäß den Versicherungsbestimmungen nicht zugelassen. In einem solchen Fall wird der Kunde für den entstandenen Schaden verantwortlich und wird entsprechend dem Gesetz berechnet und behandelt. Geringfügige Schäden (bis zur Höhe der Kaution), wenn die zum Boot gehörenden Gegenstände oder Ausrüstungsgegenstände durch Fahrlässigkeit beschädigt werden oder verloren gehen, deckt die Versicherung nicht und die Kosten sind vom Kunden vor Ort zu tragen.

Vollständiger Verlust oder Beschädigung des Außenbordmotors und des Beibootes (Rippe) sind nicht versichert.

Das Charterunternehmen ist nicht für den Verlust/die Beschädigung des Privatbesitzes des Skippers und der Crew verantwortlich.



7. Stornierung der Vermietung

Falls der Kunde die Charter aus irgendeinem Grund nach der Buchungsbestätigung storniert, steht es dem Kunden oder seinem Agenten frei, eine andere Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Falls keine Ersatzperson gefunden wird, behält das Charterunternehmen die Stelle:

- 30% des Gesamtbetrags für die Stornierung innerhalb von 120 Tagen (4 Monate) vor der Charterperiode

- 50% des Gesamtbetrages für die Stornierung innerhalb von 60 Tagen (2 Monate) vor der Charterperiode

- 100% des Gesamtbetrages für die Stornierung innerhalb von 30 Tagen (1 Monat) vor der Charterperiode

Im Falle, dass der Kunde die Unterkunftsleistung aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Aufruhr, Streiks, terroristische Handlungen, sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, plötzliche Krankheit, schwere Körperverletzung, Interventionen der zuständigen Behörden oder andere außergewöhnliche und unerwartete Umstände) storniert, übernimmt Orvas d.o.o. keine Verantwortung für die Unfähigkeit, bezahlte Leistungen zu erbringen und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.



8. Datenschutzerklärung

Sie können unsere Datenschutzerklärung unter http://orvasyachting.com/privacy-policy.html; als Teil der AGB lesen.



9. GDPR-Politik - Die Datenschutz-Grundverordnung

Die allgemeinen Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie unter https://orvas.hr/terms-and-conditions/; als Teil der AGB lesen.



10. Beschwerden

Eventuelle Beschwerden des Kunden werden nur in schriftlicher Form berücksichtigt, wenn sie spätestens 14 Tage nach der Ausschiffung des Kunden bei dem Charterunternehmen eingehen. Wenn der Kunde beim Auschecken eine Beschwerde einreicht, wird die Beschwerde nur in schriftlicher Form.

Das Charterunternehmen ist verpflichtet, auf jede eingegangene Beschwerde eine Antwort zu senden.

Alle Mängel, die auf dem Boot auftreten, müssen unabhängig von der Ursache sofort dem Charterunternehmen gemeldet werden. Wenn das Charterunternehmen den Schaden innerhalb von 24 Stunden repariert, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Auch gibt es keine Entschädigung, wenn das Problem durch die falsche Handhabung oder den Missbrauch des Bootes durch den Kunden verursacht wurde.

Vom Kunden wird erwartet, dass er bei der Organisation und Durchführung der Reparatur von Mängeln an einem Boot im gemeinsamen Interesse kooperativ und hilfreich ist. Behinderung oder mangelnde Kooperation verringert die Geschwindigkeit und Qualität der Problemlösung.
Die Unkenntnis des Fahrgebietes, der Wetterbedingungen des Gebietes, der Eigenschaften des gemieteten Bootes oder die unzureichende Fähigkeit, das Boot auf dem richtigen Weg zu betreiben, sowie schlechtes Wetter und unrealistische Erwartungen sind kein Gegenstand von Beschwerden.



11. Kompetenz

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten wird eine friedliche Lösung angestrebt. Wenn dies nicht möglich ist, befindet sich dazu zuständige Gericht in Split.