Allgemeine Charterbedingungen dieses Vercharterers
 

1.Die Yacht

Gebucht wird die Benutzung der Segelyacht Feeling 416 Flexen Hex´n unter Leitung eines Skippers, der gesondert zu entlohnen ist.



2.Sicherheit und Team

Ein Segeltörn unterliegt den Unwägbarkeiten des Wetters, insbesondere Wind und Wellen, und erfordert , daß alle Mitsegler im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter sportlichen Gesichtspunkten am Bordleben und −ablauf aktiv teilnehmen, und sich an allen anfallenden Tätigkeiten alleine und im Team beteiligen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Berücksichtigung seemannschaftlicherGrundlagen sind die Voraussetzung für das Gelingen eines Törns und werden von allen Teilnehmern erwartet.


3.Haftungsausschluß

Alle Törnteilnehmer vereinbaren untereinander einen gegenseitigen Verzicht auf jegliche Haftungsansprüche aus Schäden während des Segeltörns. Ausgenommen hiervon ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.



4.Verantwortlichkeit

An Bord ist der Skipper verantwortlich für die Gesundheit der Mitsegler und Unversehrtheit der Segelyacht. Daher ist den Anweisungen des Skippers unbedingt Folge zu leisten. Grundsätzlich gilt Sicherheit als oberste Maxime für jede Entscheidung des

Skippers und geht nötigenfalls anderen Entscheidungsgründen vor! Die Mitsegler akzeptieren, daß der Skipper notfalls solch eine Entscheidung fällt, und schließen für diesen Fall Schadenersatzansprüche gegen den Skipper aus.



5.Verspätung und/oder Ausfall der Yacht

Bei verspätetem Start oder Abbruch des Segeltörns aus Sicherheits−(Wetter−!) oder gesundheitlichen Gründen (insbesondere Seekrankheit) oder bei Routenänderung, −kürzung, Havarie, verspäteter Ankunft im Zielhafen, Kriegseinwirkung und sonstigen, nicht durch den Skipper zu verantwortenden Umständen entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Charterpreises oder Teilen davon, und kein Schadenersatzanspruch. Für den Fall, daß die Yacht Flexen Hex´n am gebuchten Termin aus

technischen Gründen nicht zur Verfügung steht, hat der Vermieter 36 Stunden Zeit, die Reparatur herbeizuführen, und die Yacht in Betrieb zu nehmen. In diesem Fall werden maximal 1/7tel des Wochenpreises der gezahlten Chartergebühr ersetzt. Weitere Erstattungen und

Kostenübernahmen sind ausgeschlossen. Der vereinbarte Charterpreis inkl. Skipper für die Yacht Flexen Hex´n ist bezuschußt und liegt unter den am Chartermarkt üblichen Charterpreisen zzgl. Skipper. Für den Fall, daß die Yacht Flexen Hex´n komplett ausfallen sollte, kann der Skipper eine gleichwertige Ersatzyacht mit mindestens gleicher Kojenanzahl anmieten. Eventuelle Mehrkosten für die Anmietung einer gleichwertigen, möglichst günstigen Ersatzyacht gehen zu Lasten der Bordkasse. Dies würde mit den Betroffenen abgesprochen. Lehnen die Mitsegler/innen die Übernahme der Mehrkosten für die Ersatzyacht ab, wird der Törn insgesamt gestrichen, und die gezahlten Gelder zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen dann nicht.

Ist die Yacht aus wetterbedingten Gründen nicht oder noch nicht am Starthafen eingetroffen, oder ein Auslaufen ist wetterbedingt aus Sicherheitsgründen nicht möglich, entstehen daraus keine Regreßansprüche. In Griechenland und der Türkei ist das Auslaufen ab 6 Bft auf

Weisung der Hafenpolizei untersagt. Läuft man dennoch aus, geschieht dies auf eigene Gefahr unter Gefährdung des Versicherungsschutzes!



6. Kaution

Die Kaution beträgt 1.600 € und wird von allen Crewmitgliedern anteilig erbracht bzw. bis zu dieser Höhe haften die Crewmitglieder gemeinsam für einen eintretenden Schaden.. Bei einem Schaden oder Verlust von Bordinventar wird

Ersatz aus der Bordkasse geleistet, unabhängig davon, wer persönlich Verursacher des Schadens war − ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.Die Kaution deckt auch Schäden, die vom Skipper verursacht werden, ohne daß dieser jedoch einzahlt! Schäden über 1.600 € hinaus sind mit einer Haftpflichtversicherung gedeckt.



7.Rücktritt vom Chartervertrag

Bei Rücktritt gelten folgende Stornogebühren: bis 6 Wochen vor Charterbeginn 50% des vereinbarten Preises, 6 Wochen vor Charterbeginn wird der volle Charterpreis fällig. Vertragsübernahme durch eine/n Ersatzmitsegler/in ist vorbehaltlich Zustimmung des

Skippers möglich, die Umbuchungskosten betragen 20% des Charterpreises.



8.Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist München. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger

Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.