FAQ - Häufige Fragen über Yachtcharter, die Segelreviere und Agentur Charterpartner

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Frage:Wir sind (Beispiel) 6 Erwachsene und 2 Kinder. Können wir nicht eine 6-Kojen-Yacht chartern und die Kinder schlafen im Salon oder an Deck?
Antwort:Jede Yacht hat eine maximal genehmigte Anzahl der Personen an Bord. Kinder zählen auch als Personen an Bord (auch Kleinkinder). Es sind auch nur Rettungsmittel für die genehmigte Crewgröße an Bord. Eine Yacht sollte grundsätzlich nur mit den in den Kabinen vorhandenen Kojen verchartert werden, weil es sonstzu eng wird. Je nach Lizenz erlauben es einige Vercharterer, daß neben den angezeigten Kojen in den Kabinen auch im Salon 1-2 Kojen belegt werden. Das hängt auch mit den Rettungsmitteln usw. zusammen, und [b]die Belegungsvorgabe ist obligatorisch[/b]!
Überbelegungen sind grundsätzlich nicht möglich. Wählen Sie (in diesem Beispiel) dann eine 3-Kabinen-Yacht, bei welcher Salonbelegung erlaubt ist oder die mehr Kabinen hat.


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Hans Steiner