FAQ - Häufige Fragen über Yachtcharter, die Segelreviere und Agentur Charterpartner

Alle Informationen sind unverbindlich.
Maßgeblich sind nur die individuell mit dem jeweiligen Leistungserbringer vereinbarten Inhalte und Kosten.
Impressum
  
 Alles  Suchen  Auswahl  Detail 

Frage:Ich habe den deutschen SBF See - aber keinen Segelschein. Kann ich chartern?
Antwort:der in Deutschland einzig rechtlich geforderte Schein ist der SBF See respektive der SKS. Dieser ist international als "Bootsführerschein" anerkannt (im Gegensatz zum Bsp. des kroatischen Scheines, der nur für Kroatien oder für Kroaten im Ausland gilt).

Um eine Segelyacht zu bewegen reicht das also rechtlich gesehen aus.

Praktisch gesehen benötigen Sie Segelerfahrung (=Sachkunde) - ob und wie Sie diese belegen ist egal.
Viele Leute haben keine "Segelscheine", aber den Bootsführerschein (sofern im eigenen Land Vorschrift), und belegen die Segelerfahrung durch Meilenbestätigungen oder Berichte vorhergehender Törns, Clubbestätigungen o.ä.
Nur: wenn Sie schon beim Eincheck und Ablegen erkennbar Schwierigkeiten haben, kann der Vercharterer Ihnen einen Skipper beiordern.

Auch im eigenen Interesse sollten Sie nur eine Segelyacht chartern, wenn Sie SEGELN können, so einfach, wie es oft aussieht ist es - besonders in kritischen Situationen - auch wieder nicht, und im schlimmsten Fall eines Schadens fragt die Versicherung nach Ihrer Sachkunde, belegbar wie oben.
Bitte lesen Sie auch die Ausführungen unter dem Stichwort Segelschein


copyright by Charterpartner International Yachtcharter Agency

Hans Steiner