FAQ - Häufige Fragen über Yachtcharter, die Segelreviere und Agentur Charterpartner

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Maßgeblich sind nur die individuell mit dem jeweiligen Leistungserbringer vereinbarten Inhalte und Kosten.
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Frage:Was muß ich beim Wechsel einzelner oder aller Crewmitglieder beachten?
Antwort:Sie können während einer Charter die Crew ganz oder teilweise auswechseln. Dazu muß der Skipper oder ein beauftragter Agent bei der jeweiligen Hafenbehörde das Transitlog, also die Liste der an Bord befindlichen Personen vorlegen und abstempeln lassen. Dies ist meist mit Gebühren verbunden.


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Hans Steiner