Nach deutschem Recht müssen obligatorische Nebenkosten wie Endreinigung oder andere lokale Kosten des Vercharterers, nicht jedoch behördliche Gebühren (z.B. Transitlogs)und sonstige Steuern (z.B.Kurtaxe), im Charterendpreis des Angebotes genannt werden. Diese "basecharge" wird je nach Vercharterer zusammen mit der Chartersumme bezahlt, oder beim boarding in bar an der Basis. Im Chartervertrag ist ausgewiesen, was wann wohin zu zahlen ist.
Fotos bzw. Filme sind Musteransichten des jeweiligen Yachttyps. Fotos der spezifischen Yacht werden entweder als solche konnotiert oder auf Wunsch zugesendet. Ausstattungsdetails bitte der untenstehenden Liste entnehmen und ggfls. bei besonderen Wünschen konkret nachfragen! Im Fall unerwarteten Ausfalls der gebuchten Yacht müssen Variationen der Ausstattungen der Yacht vorbehalten bleiben.
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Irrtum und Zwischenabgabe sowie Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Angebote sind unverbindlich vorbehaltlich endgültiger Zusage und bis zum Abschluß eines Chartervertrages, der erst seitens des Vercharteres bestätigt werden muß bzw. widerrufen werden kann, solange die Anzahlung noch nicht eingegangen ist. Sofern Sie bestimmte Ausstattungswünsche haben, die über Standardausstattungen hinausgehen, bedürfen diese der ausdrücklichen Bestätigung durch die Charterfirma..
Yachtcharter Griechenland Information Nautitech 46 Fly 4 double cabins + 1 single Athen
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